Quellensteuer
Direkt vom Lohn abgezogene Steuer für Personen ohne Niederlassungsbewilligung C.
Schweizer Daten 2026
Aktuell & lokal
Quellenbasiert
BFS, BAG, ESTV, SBB
Keine Werbung
Unabhängige Redaktion
Regelmässig aktualisiert
Stand Jan. 2026
Definition
Die Quellensteuer wird direkt vom Arbeitgeber vom Lohn abgezogen und an die Steuerbehörde abgeliefert. Betroffen sind in der Schweiz tätige Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung C sowie bestimmte weitere Gruppen. Die Höhe richtet sich nach Kanton, Einkommen und Familienstand. Die Steuer ist damit laufend abgegolten — eine nachträgliche Korrektur ist aber teils möglich und lohnend.
Wer quellenbesteuert wird
Vor allem ausländische Arbeitnehmer ohne C-Bewilligung. Der Arbeitgeber zieht die Quellensteuer monatlich ab. Die Tarife berücksichtigen pauschal gewisse Abzüge, aber nicht alle individuellen Situationen.
Nachträgliche Veranlagung
Ab einem bestimmten Bruttojahreseinkommen erfolgt eine obligatorische nachträgliche ordentliche Veranlagung. Darunter kann sie freiwillig beantragt werden — sinnvoll, wenn hohe abzugsfähige Kosten (Säule 3a, Weiterbildung, Schuldzinsen) vorliegen, die in der Pauschale nicht voll berücksichtigt sind.
Beispiel
Eine quellenbesteuerte Person mit hohen Säule-3a-Einzahlungen und Weiterbildungskosten beantragt die nachträgliche Veranlagung und holt so zu viel bezahlte Quellensteuer zurück.
Tipps
- Bei hohen Abzügen die nachträgliche ordentliche Veranlagung prüfen.
- Belege für Säule 3a, Weiterbildung und Schuldzinsen sammeln.
- Fristen für den Antrag auf Neuveranlagung beachten.
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Wer zahlt Quellensteuer?
In der Schweiz tätige Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung C und bestimmte weitere Gruppen. Der Arbeitgeber zieht sie direkt vom Lohn ab.
Wann lohnt sich eine nachträgliche Veranlagung?
Wenn du hohe abzugsfähige Kosten hast (Säule 3a, Weiterbildung, Schuldzinsen). Ab einem bestimmten Einkommen ist sie obligatorisch, darunter freiwillig beantragbar.
Verwandte Begriffe
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